Steuererklärung 2010: Neue Umzugskostenpauschalen nach dem Bundesumzugskostengesetz |
02.11.2010 |
Die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen haben sich mit Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 11.10.2010 erhöht. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 01.01.2010 Folgendes:
1. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach § 9 Absatz 2 BUKG maßgebend ist, beträgt bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2010 1.603 €.
2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Absatz 1 BUKG beträgt
a) für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2010 1.271 €
b) für Ledige bei Beendigung des Umzugs ab 01.01.2010 636 €.
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in § 6 Absatz 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten zum 01.01.2010 um 280 €.
Informationen und Auskünfte zur Abzugsfähigkeit von Umzugskosten erhalten Sie in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V
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