Steuererklärung 2010 – neue Belege – mehr absetzbar |
11.01.2011 |
Ab 2010 gelten u.a. die neuen Regelungen zum „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“. Hier finden Sie Informationen, welche Belege Sie für die Steuererklärung 2010 erstmals benötigen.
Tipp 1 - gesetzlich Krankenversicherte
Die geleisteten Zusatzbeiträge können zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen abgezogen werden.
Tipp 2 - privat Krankenversicherte:
Privatversicherte benötigen von ihrem Versicherer Beitragsmitteilungen, in denen die Leistungen über dem gesetzlichen Standard separat bescheinigt sind.
Tipp 3 – Krankenversicherungsbeiträge zugunsten anderer Personen
Zu den eigenen Beiträgen kommen noch die selbst geleisteten Beiträge
- für den Ehepartner,
- für den eingetragenen Lebenspartner,
- für Kinder mit Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge,
- für Kinder ohne Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge,
- für unterstützte Personen.
Tipp 4 – gesetzlich und privat Krankenversicherte
Beitragsrückerstattungen (soweit diese auf die Basisleistung entfallen) kürzen im Erstattungsjahr die abzugsfähigen Aufwendungen.
Tipp 5– häusliches Arbeitszimmer
Rückwirkend zum 01.01.2007 wird der auf 1.250,00 € beschränkte Abzug der Aufwendungen eines häusliches Arbeitszimmer für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wieder eingeführt.
Tipp 6– neue Zuständigkeit der Finanzämter für Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale
Ab dem Jahr 2011 wechselt die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z. B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter.
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