Steuererklärung 2010 – die Zeit läuft |
03.05.2011 |
Die Zeit läuft – doch Banken und Hausverwaltungen haben Probleme.
Bis zum 31.05. müssen Erklärungspflichtige ihre Steuererklärung für das letzte Jahr beim Finanzamt eingereicht haben. Doch sowohl Banken als auch Hausverwaltungen sind darauf mehr schlecht als recht eingestellt.
Der pflichtbewusste Steuerzahler hat seit Wochen seinen Lohnsteuerjahresausgleich oder Steuererklärung fertig gestellt. Nur die Steuerbescheinigung der Bank und die Bescheinigung der Hausverwaltung fehlen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € für Verheiratete sind ab Veranlagung 2009 in der Regel nicht mehr zu erklären, weil mit der Abgeltungsteuer alles „abgegolten“ ist. In einigen Fällen müssen Kapitalerträge jedoch weiterhin erklärt werden und nicht selten lohnt es sich auch, diese freiwillig anzugeben. Geld zurück kann es dann geben, wenn die Kapitalerträge gar nicht oder ungünstig frei gestellt wurden, weitere Freibeträge zum Tragen kommen oder der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt – wie bei Rentnern, Geringverdienern oder Berufsanfängern.
Einige Banken haben allerdings Probleme mit der Erstellung und rechtzeitigen Versendung der Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge. Doch ohne diese Bescheinigung gibt es vom Finanzamt nichts zurück. Wer Kapitalerträge erklären muss, kann seiner Pflicht nicht nachkommen.
Das gleiche gilt auch für die Jahresabrechnung der Hausverwaltungen, auch diese werden oft erst nach dem 31.05. erstellt.
Da hilft nur, beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel wird dies auch ohne weiteres gewährt.
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