Steueränderungen Teil 2 - Womit müssen Arbeitnehmer und Rentner ab 2009 rechnen? |
02.12.2008 |
In kaum einem anderen Bereich gibt es jährlich soviel Änderungen wie im Steuerrecht. Was ändert sich im nächsten Jahr und worauf sollten Arbeitnehmer und Rentner achten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen
Der Gesetzgeber plant, die Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen und Dienstleistungen zu fördern. So soll der Abzug von Lohnkosten für den Handwerker auf 1.200 Euro verdoppelt und der Abzug für Dienstleistungskosten im Haushalt sogar auf 4.000 Euro erhöht werden. Damit wären Aufwendungen für die Haushaltshilfe, den Fensterputzer oder Gärtner wesentlich besser als bisher absetzbar.
Entfernungspauschale
Noch ist keine Entscheidung zur Kürzung der ersten 20 Kilometer für die Fahrten zur Arbeitsstätte getroffen. Das Bundesverfassungsgericht wird noch bis zum Ende des Jahres ein Urteil fällen. Bis dahin können auch noch Freibeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer auf der Steuerkarte 2009 eingetragen werden. Sollte das oberste deutsche Gericht zu Ungunsten der Pendler entscheiden, muss jedoch das vorab gezahlte Geld zuzüglich monatlich 0,5 Prozent Zinsen zurückgezahlt werden.
