Steueränderungen durch das zweite Konjunkturpaket |
16.01.2009 |
Mit dem zweiten Konjunkturpaket soll die Steuern- und Abgabenbelastung verringert werden. Wer profitiert davon, wie hoch ist die Entlastung tatsächlich und welche weiteren Folgen ergeben sich?
Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Regierungskoalition eine Änderung des Einkommensteuertarifs beschlossen. In zwei Stufen werden der Grundfreibetrag angehoben und die Steuersätze verschoben, die so erst ab einige hundert Euro höherem Einkommen gelten. Weiterhin soll der Eingangssteuersatz um ein Prozent abgesenkt werden. Von dieser Entlastung profitieren alle Steuerzahler. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, so Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL).
Durch die Verteilung ist jedoch die Entlastung beim einzelnen Steuerzahler letztlich relativ gering. Bei einem geringen Einkommen von 8.000,- Euro beträgt die Steuerminderung 50,- Euro ab diesem Jahr und weitere 30,- Euro ab dem kommenden Jahr. Bei höheren Einkommen steigt die Entlastung bis zu fast 160,- Euro ab diesem und weiteren 113,- Euro ab dem kommenden Jahr. Auf den Monat gerechnet sparen Steuerzahler in diesem Jahr zwischen 4,- und 13,- Euro.
Einige können aber mit weiteren Entlastungen rechnen. Mit der Anhebung des Existenzminimums muss auch der Unterhaltshöchstbetrag angeglichen werden. Das entlastet Steuerzahler, die bedürftige Angehöre unterstützen. Von der einmaligen zusätzlichen Kindergeldzahlung werden hingegen nicht alle Eltern profitieren. Durch die Verrechnung mit dem Kindergeld gehen Steuerzahler ab einem Grenzsteuersatz von 34 Prozent leer aus, Alleinerziehende bereits ab einem Steuersatz von 25 Prozent.
Offen bleibt ebenso die Frage, wie die jetzt aufgenommenen Schulden zukünftig wieder abgebaut werden sollen. Der NVL erinnert daran, dass 2007 für die wesentlich geringere Summe von jährlich 2,5 Milliarden Euro die Pendler monatlich mit rund 20 bis 45 Euro Steuern mehr belastet wurden, also wesentlich mehr als die derzeitige Entlastung beträgt. Weitere Belastungen betrafen Familien durch Absenkung der Altersgrenze für das Kindergeld und Sparer. Der NVL fordert, dass die allgemeine Entlastung nicht wieder durch höhere Steuerbelastung einzelner Gruppen, insbesondere der Erwerbstätigen und Familien, finanziert wird.
Entlastung durch die vorgesehenen Änderungen im Steuertarif
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Alleinstehende
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Verheiratete
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Einkommen
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Entlastung 2009
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Entlastung 2010
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Einkommen
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Entlastung 2009
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Entlastung 2010
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10.000
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51
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32
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20.000
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102
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64
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20.000
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91
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58
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35.000
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174
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108
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30.000
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109
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73
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50.000
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200
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130
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40.000
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128
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88
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65.000
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226
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154
|
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50.000
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146
|
103
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80.000
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256
|
176
|
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60.000
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150
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107
|
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95.000
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282
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200
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70.000
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150
|
107
|
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110.000
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300
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214
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Berechnung: NVL e.V
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