Steueränderungen 2009 Teil 3 - Womit müssen Arbeitnehmer ab 2009 rechnen? |
03.12.2008 |
In kaum einem anderen Bereich gibt es jährlich soviel Änderungen wie im Steuerrecht. Was ändert sich im nächsten Jahr und worauf sollten Arbeitnehmer achten.
Schulgeld
Der Gesetzgeber plante eine stufenweise Abschaffung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen. Dies ist nach neuem Entwurf vom Tisch. Bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro soll nunmehr Schulgeld ab dem nächsten Jahr absetzbar sein. Auch die Kosten für Berufsschulen sollen nach dem Gesetzentwurf begünstigt bleiben.
Kindergeld und Zuschuss für Schulbedarf
Das Kindergeld soll angehoben und für Bedürftige ein jährliches Schulgeld von 100 Euro gezahlt werden. Der Entwurf des Familienleistungsgesetzes sieht eine Erhöhung für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro vor, für das dritte Kind soll es zukünftig 170 Euro und für jedes weitere 195 Euro geben. Im gleichen Zug erhöht sich der Freibetrag pro Kind auf insgesamt 6.024 Euro.
Arbeitslosen – und Krankenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent gesenkt werden. Vorgesehen ist dies jedoch nur für zwei Jahre. Im Gegenzug erfolgt eine Anhebung des Krankenversicherungsbeitrages auf einheitlich 15,5 Prozent.
