Steueränderungen 2009 – Teil I - Womit müssen Arbeitnehmer und Rentner ab 2009 rechnen? |
21.11.2008 |
In kaum einem anderen Bereich gibt es jährlich soviel Änderungen wie im Steuerrecht. Was ändert sich im nächsten Jahr und worauf sollten Arbeitnehmer und Rentner achten?
Abgeltungsteuer
Ab 2009 wird auf die meisten Kapitalerträge eine 25 prozentige Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Das betrifft Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Neu ist, dass auch Veräußerungsgewinne mit der neuen Abgeltungsteuer belegt werden. Bisher blieben diese Gewinne bei Einhaltung der einjährigen Frist steuerfrei. Da der Abzug direkt an der Quelle, also beim jeweiligen Kreditinstitut erfolgt, entfällt die Verpflichtung zur Angabe der Kapitalerträge mit der jährlichen Steuererklärung. Steuerpflichtige mit einem hohen persönlichen Steuersatz werden davon profitieren. Wer einen geringen Steuersatz hat, sollte unbedingt auch 2009 eine Steuererklärung abgeben und somit zuviel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Vor allem Studenten, Rentner und Arbeitslose sollten das beachten.
