Schadensersatzrenten sind nicht steuerpflichtig |
15.09.2009 |
Mit Urteil vom 26.11.2008 entschied der Bundesfinanzhof entgegen der bisherigen Verfahrensweise, dass Zahlungen für verlustigen Unterhalt in voller Höhe steuerfrei zu belassen sind, unabhängig davon, ob diese einmalig oder in Raten gezahlt werden. Da die Leistungen lediglich den Unterhaltsanspruch ausgleichen und keinen Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen darstellen, entfällt eine Steuerbarkeit, heißt es in der Begründung. Die Richter stellen auch klar, dass Schadensersatzrenten nur dann steuerpflichtig sind, wenn diese als Ersatz für steuerpflichtige Einkünfte, wie Lohn oder Gehalt, geleistet werden. Die für Steuerpflichtige positive Entscheidung ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Anspruch auf eine Schadensersatzrente besteht, wenn eine unterhaltsverpflichtete Person zum Beispiel in Folge eines Unfalls oder wegen eines Behandlungsfehlers verstirbt. Der Verursacher bzw. die Versicherung kann in diesen Fällen zum Ausgleich für entgangenen Unterhalt an die unterhaltsberechtigte Person, zum Beispiel Ehefrau oder Kinder, verpflichtet sein.
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