Riester-Rente zukünftig auch bei Umzug ins Ausland |
07.01.2010 |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 10.09.2009 unter anderem entschieden, dass die Vorschriften zur Riester-Rente nicht europarechtlichen Vorgaben entsprechen.
Das Bundeskabinett hat auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert und einen Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben beschlossen.
Rentner dürfen zukünftig die staatlichen Zulagen für ihre private Riester-Rente künftig auch bei einem Umzug ins Ausland behalten. Bisher mussten die Zuschüsse und Steuerersparnisse ans Finanzamt zurückgezahlt werden. Die Gewährung der Altersvorsorgezulage soll nun unabhängig vom steuerrechtlichen Status der jeweiligen Person gefördert werden.
Unklar ist allerdings, ob dies nur für EU-Ausländer oder für alle Ausländer gilt.
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