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Riester-Rente verstößt gegen Recht

11.09.2009
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Eine gute Nachricht für viele Riester Sparer. Riester-Sparer, die Ihren Ruhestand im Ausland verbringen wollen, dürfen sich freuen. Aber auch Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, aber im Ausland wohnen, profitieren von dem neuem Urteil.
 
Bisherige Regelung: Die Steuerersparnisse und Zulagen in der Sparphase holt sich der Staat dann im Alter zurück. Die Auszahlungen müssen Riester-Sparer komplett versteuern. Daher sah Deutschland bei einem Wohnortwechsel ins Ausland eine "schädliche Verwendung" der Förderung und verlangte, dass diese vor dem Umzug zurückgezahlt werden müsse.
 
Die EU-Kommission klagte 2007 gegen Regelungen zur Riester-Rente und bekam nun in allen drei Punkten Recht. Kritikpunkt Nummer eins betrifft die Regelung, dass Riester-Sparer, die im Ruhestand ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, die staatliche Förderung zurückzahlen müssen. Grenzgänger und Ruheständler im Ausland dürfen von der staatlich geförderten Rente nicht ausgeschlossen werden.
 
Nach Angaben des in Freiburg ansässigen Zentrums für Europäische Politik wird dieses Urteil die Bundesrepublik ca. 470 Millionen Euro kosten.

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