Rentensteuer - Ruhe vor dem Sturm – Abgabe Steuererklärung |
23.12.2010 |
Rentner, die bisher trotz Steuerpflicht immer noch keine Steuererklärung abgegeben haben, sollten dies schnellstmöglich nachholen. Zwar überprüfen die Finanzämter derzeit erst die eingereichten Erklärungen, doch spätestens ab 2011 werden auf Grund der Rentenbezugsmitteilungen auch diejenigen kontrolliert, die sich bisher noch nicht gerührt haben. Nachzahlungen plus Strafzinsen könnten dann drohen.
Die Rentenbesteuerung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz beginnend ab 2005 neu geregelt. Die Besteuerung nach einem in der Regel sehr geringen Ertragsanteil wurde aufgegeben und eine Neuregelung gefunden. Wer 2040 in Rente geht, muss seine Rente zu 100 Prozent versteuern. Während einer Übergangszeit erhöht sich der steuerpflichtige Betrag für Neurentner jährlich um 2 beziehungsweise 1 Prozent. Von derzeit 20,4 Millionen Rentnern geraten nach Angaben des Bundesfinanzministeriums derzeit nur rund 10 Prozent in die Steuerpflicht. Das brachte dem Fiskus 1,9 Milliarden € Mehreinnahmen mit steigender Tendenz, denn die Zahl der steuerpflichtigen Rentner wird sich in den kommenden Jahren erhöhen.
Derzeit überprüft der Fiskus die bereits eingereichten Erklärungen des Veranlagungsjahres 2009. Danach werden die zurück liegenden Jahre bis 2005 unter die Lupe genommen. Dass zuerst die bereits eingereichten Erklärungen kontrolliert werden, liegt an der Verjährungsfrist von vier Jahren. Diese beginnt bei regulärer Abgabe in 2006 am 01.01.2007. So kann der Fiskus Steuerbescheide für das Jahr 2005 nur noch bis zum 31.12.2010 ändern. Dagegen können bisher noch nicht abgegebene Erklärungen noch bis Ende 2012 abgefordert werden.
Einige Rentner wiegen sich in Sicherheit, da sich das Finanzamt bei ihnen noch nicht gemeldet hat. Schließlich gibt es die Neuregelung zur Besteuerung der Altersrenten schon seit 5 Jahren. Doch der Schein der Sicherheit trügt. Spätestens im nächsten Jahr werden auch diese Renten durchleuchtet. Erklärungspflichtige Rentner sollten schnell reagieren und die Einkommensteuererklärung abgeben. Denn, wer grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich seine Einnahmen verschwiegen hat, muss mit Bußgeld beziehungsweise Geldstrafen rechnen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie in der Postleitzahlensuche.
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