Rentenbesteuerung ist kein Grund zur Sorge |
10.08.2009 |
In den letzten Tagen ist das Thema Rentenbesteuerung wieder in Diskussion geraten. Grund dafür ist, dass die Finanzverwaltung nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 die Rentenbezugsmitteilungen auswerten und viele Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern wird. Nicht nur wer zur Abgabe verpflichtet ist und schnellstmöglich handeln sollte oder wer auch künftig ruhig schlafen kann, sondern auch für andere Rentner kann sich Abgabe einer Erklärung für Rentner unter Umständen lohnt.
Grundsätzlich müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von 7.834 Euro übersteigt (2008 = 7.664 Euro). Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Beträge. Zur Abgabe verpflichtet ist außerdem, wer neben der Rente auf Steuerkarte hinzuverdient, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu erklären hat bzw. eine Pension oder Werksrente bezieht. Das Finanzamt verlangt auch eine Steuererklärung von Verheirateten bei denen nur einer berufstätig ist und der Partner bereits Rente bezieht. Oft kommt es in diesen Fällen auch zu einer Steuerlast.
Rentner, die diesbezüglich Rat und Hilfe benötigen, können sich gerne an eine Beratungsstelle des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins in ihrer Nähe wenden.
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