Reklame auf dem privaten Pkw ist meist steuerpflichtig |
31.10.2008 |
Wer gegen ein Entgelt einen Werbeschriftzug einer beliebigen Firma auf seinem privaten Pkw anbringen lässt, muss diesen Verdienst unter „sonstige Einnahmen“ in der Steuererklärung angeben.
Allerdings gilt hier ein Jahresfreibetrag von € 256,-. Wird dieser Betrag aber überschritten, ist die gesamte Summe grundsätzlich steuerpflichtig. Dies heißt aber noch nicht, dass auch Steuern fällig werden. Hier wird ein sog. Härteausgleich angewendet – dieser staffelt sich von € 410,- bis € 820,- pro Jahr.
Außerdem können diesen Erträgen auch Ausgaben entgegengesetzt werden, wie z. B. die Fahrt zur Kfz-Werkstätte, die den Aufkleber angebracht hat. Ebenso die Telefonkosten mit der Firma, für die Werbung gemacht wird und letztendlich auch die Aufwendungen für das Entfernen des Schriftzuges und damit verbundene eventuelle Lackerneuerungen.
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