Pendlerpauschale gilt wieder – Millionen Pendler bekommen schnell ihr Geld |
17.12.2008 |
Stärkung der Konjunktur durch Verzicht auf eine Gegenfinanzierung bis Ende 2009
Rückwirkend ab dem 01.01.2007 kann die Entfernungspauschale wieder entsprechend dem bis zum 31.12.2006 geltenden Recht, also in Höhe von 30 Cent vom ersten Kilometer an, geltend gemacht werden. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des heutigen Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rd. 7,5 Mrd. € für die Jahre 2007 bis 2009 an anderer Stelle einzusparen.
Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
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