Pendlerpauschale – am 09.12.2008 fällt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts |
08.12.2008 |
Millionen von Pendlern erwarten gespannt auf die Entscheidung der Richter, ob die Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist, oder nicht. Dieses Urteil betrifft Millionen von Arbeitnehmern, die bereits seit 2007 die ihre Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte erst ab dem 20. Kilometer geltend machen konnten.
Während die Kläger optimistisch sind, dass die Karlsruher Verfassungshüter pro Arbeitnehmer entscheiden werden, gibt sich der Bundesfinanzminister ebenfalls siegesbewusst. Dem Fiskus würde so die jährliche Steuerersparnis von 2,5 Milliarden EUR erhalten bleiben.
Denkbar ist, dass sich infolge ihrer unterschiedlichen Zielsetzungen am Ende beide Parteien als Sieger fühlen dürfen. Dies wäre dann der Fall, wenn die Richter zu dem Ergebnis kommen, dass die seit 01.01.2007 geltende gesetzliche Regelung zwar gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, aber dem Gesetzgeber die rückwirkende Festlegung eines niedrigeren Kilometersatzes von 0,20 EUR vom ersten Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte offen lässt.
Sollten sich die Verfassungsrichter für die alte Regelung entscheiden – dass also die gefahrenen Kilometer wieder voll ab dem 1. Kilometer absetzbar sind – bedeutet dies für viele eine Steuerrückerstattung. Außerdem hätte dies auch Auswirkungen auf die Ermäßigungsanträge für einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 2009.
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