Parlamentarier bekommen weiterhin steuerfreie Aufwandspauschale |
13.10.2008 |
Der Bundesfinanzhof in München hat entschieden, dass Bundestagsabgeordnete weiterhin die monatliche Aufwandspauschale in Höhe von € 3.782,- zusätzlich zu ihrem Gehalt steuerfrei erhalten.
Die Kläger hatten mit einem anderen Urteil gerechnet, da der Normalbürger dagegen nur € 920,- im Jahr pauschal absetzten kann. Aufwendungen darüber hinaus müssen genau belegt werden.
Die Richter argumentierten, dass die Tätigkeiten eines Abgeordneten nicht mit denen anderer Berufsgruppen vergleichbar sind. Bundestagsabgeordnete müssen mit diesem Geld Wahlkreisbüros, eventuelle Zweitwohnungen und Dienstreisen finanzieren.
Außerdem geben die Richter die Klage nicht an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weiter, da die Kläger selbst dann keinen Vorteil von der Entscheidung hätten, wenn die Pauschale verfassungswidrig wäre.
Einer der Kläger überlegt nun, ob er das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, um dort die Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Für Kritiker bleibt weiter die Frage entscheiden, ob der Staat hier die Abgeordneten den Bürgern bevorzugt.
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