Papier-Lohsteuerkarte nur noch für 2010 |
23.07.2009 |
Ab 2011 wird die Steuerkarte aus Papier für jede Bürgerin und jeden Bürger durch das elektronische Lohnsteuerverfahren "Elsterlohn II" ersetzt. Die Beschäftigten profitieren von diesem vereinfachten Steuerverfahren dadurch, dass sie ihrem Arbeitgeber nur einmalig ihre neue Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen. Dieser kann dann die benötigten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.
Mit der Umsetzung des Elster-Lohn-II-Verfahrens ist die Finanzverwaltung in der Lage, dem Arbeitgeber künftig verwertbare Lohnsteuerabzugsmerkmale vollelektronisch zur Verfügung zu stellen. Bislang müssen diese Daten noch in Lohnsteuerermäßigungsverfahren als Freibetrag auf der Papier-Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
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