Ohne Trauschein keine Steuerersparnis |
04.03.2009 |
Momentan werden in Deutschland wieder viele Hochzeiten vorbereitet. Dabei sollten aber auch die verschiedenen Möglichkeiten der Steuerregelungen beachtet werden. Eine gemeinsame Veranlagung wird sich wohl für viele Ehepaare lohnen.
Allerdings gilt es, vorab zu beachten, dass nur Ehepaare, die standesamtlich getraut wurden, eine steuerliche Zusammenveranlagung in Anspruch nehmen können. Paare, die nur kirchlich heiraten und davor nicht standesamtlich getraut wurden, können nicht zusammen veranlagt werden.
Die Einkünfte der Ehepartner werden bei einer gemeinsamen Veranlagung zuerst gesondert ermittelt, danach aber gemeinsam. Dieses gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird dann dem sog. Ehegattensplitting unterzogen. Das Ehegattensplitting wird für das gesamte Kalenderjahr gewährt, auch wenn die Trauung erst am Jahresende stattfindet.
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