NVL fordert Anhebung der Pendlerpauschale |
07.06.2011 |
Die steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten zur Arbeit bleibt Thema von Steueränderungen. Zum Jahr 2001 wurde die vom Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale eingeführt, 2004 wurden die Abzugsbeträge auf 0,30 € gekürzt und 2007 sollten die ersten 20 Kilometer der Gesetzgebung beinahe ganz zum Opfer fallen. Dies wurde 2008 durch das Bundesverfassungsgericht wieder aufgehoben. Bestand haben nur die regelmäßigen Kostensteigerungen, die Pendler auf sich nehmen müssen. Autofahrer und Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel sind davon gleichermaßen betroffen. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) sieht deshalb eine deutliche Anhebung des Kilometersatzes bei der Entfernungspauschale als dringend erforderlich an.
Deutschland verzeichnet ein erfreuliches Wirtschaftswachstum. An diesem und an den deutlich gestiegenen Steuereinnahmen haben Arbeitnehmer einen ganz entscheidenden Anteil. Auf der anderen Seite müssen viele von ihnen zur Sicherung ihrer Einnahmen immer tiefer in die Tasche greifen.
Die Preissteigerungen an den Zapfsäulen sind ein deutliches Beispiel. Zuletzt kletterten die Preise mit Einführung des neuen Kraftstoffs E10 noch einmal deutlich in die Höhe. Nach Angaben des ADAC lag der durchschnittliche Höchstwert pro Liter Benzin im April 2011 bei rund 1,61 €. Von diesem Betrag gehen mehr als 0,90 € für Energie- und Mehrwertsteuer unmittelbar in den Staatshaushalt.
„Wir halten den Zeitpunkt für gekommen, die Arbeitnehmer an der positiven Wirtschaftsentwicklung zu beteiligen und steuerlich zu entlasten“, führt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine aus. Eine angemessene Anhebung der Entfernungspauschale ist nach Auffassung des Verbandes der richtige Ansatz.
Das Bundesverfassungsgericht mahnte 2008 in seinem Urteil zur „Pendlerpauschale“ an, dass für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht Aufwendungen der Erwerbstätigkeit steuerlich abzuziehen sind. Der Pauschalbetrag für den Arbeitsweg von 0,30 € pro Entfernungskilometer, also 0,15 € je gefahrenen Kilometer, genügt diesen Anforderungen keineswegs mehr. Nach Berechnungen des ADAC betragen die tatsächlichen Kosten für PKW-Fahrten durchschnittlich mehr als 0,40 € pro Kilometer. Damit ist dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass bei Pauschalierung und Typisierung realitätsgerecht der typische Fall als Maßstab zugrunde zu legen ist, nicht mehr Genüge getan. Der NVL schlägt vor, in einem ersten Schritt schnellstmöglich zu der bis 2004 geltenden Regelung zurückzukehren. Nach dieser sind 0,36 € für die ersten 10 Entfernungskilometer und darüber hinaus 0,40 € zu berücksichtigen. Perspektivisch sollte der Kilometersatz bei geringeren Entfernungen weiter angehoben werden, weil im Nahbereich die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel deutlich über dem Pauschalbetrag liegen. Auf diesem Weg kann auf die Einreichung von Belegen verzichtet und eine Steuereinfachung erreicht werden.
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