Neuregelung für haushaltsnahe Dienstleistungen |
03.11.2008 |
Bereits seit mehreren Jahren kann man die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend machen. Bisher 20 Prozent der Aufwendungen. Seit 2006 können auch Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Diese Regelung wurde von vielen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen.
Nicht zuletzt wegen der gestiegenen Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent hat der Bundesrat nun vorgeschlagen, die Pauschale auf 25 Prozent zu erhöhen. Dies wäre sehr erfreulich.
Die Bundesregierung plant aber, den Höchstbetrag auf € 20.000,- anzuheben, sodass max. € 4.000,- bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Diese Regelung wäre aber wohl für Durchschnittsverdiener uninteressant, da diese jährlich wohl nicht soviel investieren können und werden. Wer weiterhin die bisherige Höchstgrenze von € 3.000,- für haushaltsnahe Dienstleistungen ausgibt, erhält keine höhere Erstattung.
Somit ist der Vorschlag der Regierung umstritten, da hiervon nur Besserverdienende profitieren würden und ein sog. „Dienstmädchenprivileg“ geschaffen wird.
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