Neue Chancen für Durchgangszimmer als Arbeitszimmer |
23.08.2011 |
Berufsgruppen, die ein Arbeitszimmer benötigen, scheitern häufig an der Anerkennung der Kosten, weil der Raum privat mitgenutzt wird. Ein neues Urteil des Finanzgerichts Köln lässt die Steuerzahler jetzt hoffen, anteilig Werbungskosten geltend machen zu können.
Ein Abzug des häuslichen Arbeitszimmers setzt bisher voraus, dass der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Höchstens 10 Prozent private Mitnutzung sind unschädlich. Bei höherem Anteil entfällt der Werbungskostenabzug des Arbeitszimmers vollständig. Das betrifft vor allem geteilte Räume oder Durchgangszimmer. Bereits das Durchqueren des Zimmers um beispielsweise in Wohnzimmer oder Küche zu gelangen, wird als schädliche private Nutzung angesehen.
Das Finanzgericht Köln hat jetzt in einem aktuellen Urteil bei gemischter Nutzung des Arbeitszimmers den beruflichen Anteil zum Abzug zugelassen (Urteil vom 19.05.2011, 10 K 4126/09). Das Gericht stützt sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der bereits bei Auslandssprachreisen und für auch privat genutzte Fachbücher eine Kostenteilung zugelassen hat. Beim gemischt genutzten Arbeitszimmer kann ebenso eine Kostenaufteilung in privaten und beruflichen Anteil erfolgen oder der berufliche Anteil schätzungsweise mit 50 Prozent berücksichtigt werden, urteilte das Finanzgericht.
Das Urteil sorgt für mehr Steuergerechtigkeit, weil es Nachteile für viele Steuerpflichtige beseitigt, deren Wohnung nicht besonders groß oder ungünstig zugeschnitten ist. Bisher konnten sie Aufwendungen für Durchgangszimmer und geteilte Räume meist nicht als Werbungskosten absetzen, obwohl sie den Platz für ihre Arbeit benötigen. Wer dagegen ausreichend Räume in seiner Wohnung oder seinem Haus hat oder sich sogar außerhalb einen zusätzlichen Raum anmieten konnte, musste auf den Abzug der Werbungskosten nicht verzichten.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie in der Postleitzahlensuche.
zurück
