Mit Steuerklassenwechsel zu einem höheren Elterngeld |
01.07.2009 |
Da fast jedes Paar das Elterngeld in Anspruch nimmt, hat sich diese staatliche Förderung in der Praxis bewährt. Findige werdende Eltern haben dazu noch einen Weg gefunden, um die monatlichen Zahlungen noch etwas zu erhöhen und wechseln vor der Geburt noch die Steuerklassen.
Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 25.06.2009 entschieden, dass dies auch zulässig ist (AZ B 10 EG 3/08R und B 10 EG 4/08R) und damit den Freistaat Bayern in zwei Fällen verurteilt, den Klägerinnen ein höheres Elterngeld zu zahlen.
Das Gericht erkannte in diesen Fällen keinen Rechtsmissbrauch und urteilte, dass die beiden Frauen nur ihren zulässigen Gestaltungsspielraum genutzt haben. Berechnet wird das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor dem Geburtsmonat. Es werden 67 Prozent des entfallenden Nettolohnes bezahlt, maximal aber 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
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