Minijobs in privaten Haushalten |
01.10.2008 |
Werden Sie selbst zum Arbeitgeber und melden Sie Ihre im
Sie können diese Kosten aber mit den Steuern verrechnen und zehn Prozent, maximal € 510,- pro Jahr, davon von der Steuerschuld abziehen. Durch diese Ersparnis werden die Pauschalabgaben fast aufgehoben. Mit dieser neuen Regelung möchte der Staat die Schwarzarbeit in den
Um Ihre Putz- bzw. Kinderfrau bei der Minijobzentrale anmelden zu können, müssen Sie die sog. Haushaltsschecks nutzen. Diese können Sie auch bei der Minijobzentrale anfordern (www.minijob-zentrale.de).
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