Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Minijobs in privaten Haushalten

01.10.2008
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Werden Sie selbst zum Arbeitgeber und melden Sie Ihre im privaten Haushalt beschäftigte Putzfrau oder Ihr Kindermädchen auf 400-€-Basis an. Sie müssen hierfür weniger Sozialabgaben zahlen als ein Unternehmer, nämlich derzeit 13,7 Prozent. Dieser Prozentsatz setzt sich aus 5 Prozent Rentenbeitrag, 5 Prozent Krankenkassenbeitrag, 2 Prozent Steuern und 1,6 Prozent als Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Außerdem die Umlagen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit und Schwangerschaft. Diese betragen 2008 0,1 Prozent.

Sie können diese Kosten aber mit den Steuern verrechnen und zehn Prozent, maximal € 510,- pro Jahr, davon von der Steuerschuld abziehen. Durch diese Ersparnis werden die Pauschalabgaben fast aufgehoben. Mit dieser neuen Regelung möchte der Staat die Schwarzarbeit in den privaten Haushalten mindern.

Um Ihre Putz- bzw. Kinderfrau bei der Minijobzentrale anmelden zu können, müssen Sie die sog. Haushaltsschecks nutzen. Diese können Sie auch bei der Minijobzentrale anfordern (www.minijob-zentrale.de).

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