Müssen Arbeitslose eine Steuererklärung abgeben? |
31.12.2008 |
Wenn im gesamten Jahr nur Arbeitslosengeld oder andere Ersatzleistungen bezogen wurden, besteht keine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, weil keine steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. Man kann in diesem Fall aber auch keine
Rückerstattung erhalten, weil das Arbeitslosengeld steuerfrei ist und deshalb auch keine Lohnsteuern gezahlt und abgeführt wurden.
Weil das Finanzamt aber in der Regel nicht erfährt, daß man arbeitslos war, muss man bei einer Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung die entsprechenden Leistungsnachweise beim Finanzamt einreichen und erklären, dass keine weiteren Einkünfte erzielt wurden.
Bestand jedoch im entsprechenden Jahr noch zeitweilig Berufstätigkeit und wurden Steuern gezahlt, kann jedoch mit einer Rückerstattung gerechnet werden. Ledige in der Steuerklasse I oder II zahlen regelmäßig zu viel an Lohnsteuern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das gesamte Jahr bestand. Gleiches gilt für Ehegatten, bei denen der Arbeitslose die Steuerklasse IV oder III hat. Diese können auch bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit mit einer Rückerstattung rechnen, wenn beim berufstätigen
Ehegatten Lohnsteuern abgezogen wurden.
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