Lohnsteuerjahresausgleich – Steuererklärung 2010 – Was ist neu? |
08.03.2011 |
Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung sind jetzt als Sonderausgaben in voller Höhe absetzbar. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen sind dazu mehr Einträge als bisher vorzunehmen. Auch Beiträge für Kinder mit Kindergeldanspruch, bei denen das Kind selbst Versicherungsnehmer ist, sind absetzbar. Diese gehören in die Anlage KIND.
Alle weiteren Versicherungen wie Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall-, Krankenzusatz- oder freiwillige Pflegeversicherung, Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, können ab 2010 nur noch berücksichtigt werden, wenn zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Höchstbetrag von 1.900 € bzw. 2.800 € nicht ausgeschöpft wird.
Neu bei der privaten Altersvorsorge ist, dass das Finanzamt ab 2010 Beiträge zur privaten Basisrente (Rürup-Rente) nur noch berücksichtigt, wenn es sich um zertifizierte Verträge handelt. Begünstigt sind 70 Prozent der Beiträge bis maximal 14.000/ 28.000 € (alleinstehend/ verheiratet).
Unterstützungsleistungen für bedürftige Angehörige
Der bis 2009 geltende Höchstbetrag von 7.680 € Unterstützungsleistungen für bedürftige Personen steigt auf 8.004 €. Auch hier ist eine erweiterte Absetzbarkeit für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der unterstützten Person möglich. Diese können zusätzlich geltend gemacht werden und sind in der Anlage Unterhalt einzutragen
Unterhaltsleistungen an getrennt lebende und geschiedene Ehegatten
Wer Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten leistet, kann neben dem höchstmöglichen Abzugsbetrag von 13.805 € ebenfalls die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung des Unterhaltsempfängers als Sonderausgabe geltend machen. Einzutragen sind diese Beträge in den Zeilen 44 und 45 des Mantelbogens. Der Unterhaltsempfänger muss aber der Anlage U zugestimmt haben und die Einnahmen entsprechend versteuern.
Kindergeld
Der Grenzbetrag zu den eigenen Einkünften und Bezügen bei volljährigen Kindern wurde von 7.680 € auf 8.004 € angehoben. Bei höheren Einkünften entfällt der Anspruch auf Kindergeld.
Formulare
Nachdem die Anlage AV in 2009 abgeschafft wurde, ist sie ab 2010 wieder eingeführt und wird ausschließlich für den Eintrag von Riesterbeiträgen verwendet. Die bisher ausgestellten Bescheinigungen der Anbieter nach § 10a EStG sind abgeschafft. Die Daten müssen jetzt der Bescheinigung nach § 92a EStG entnommen und eingetragen werden.
Umzugskosten
Der berufsbedingte Umzug wird ab 2010 auch ohne nachgewiesene Kosten mit nunmehr 636 / 1.271 € (alleinstehend/verheiratet) steuerlich bei den Werbungskosten berücksichtigt.
häusliches Arbeitszimmer
Nach Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts wurde die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder eingeführt. Die Aufwendungen für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind bis höchstens 1.250 € absetzbar.
Erstattungszinsen
Werden vom Finanzamt Erstattungszinsen gezahlt, müssen diese bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angegeben und auf der Anlage KAP eingetragen werden. Nachzahlungszinsen sind von der Steuer allerdings nicht absetzbar. Beim Bundesfinanzhof ist bereits ein Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen Az. R VIII 1/11 anhängig.
Rentenbesteuerung
Im Alterseinkünftegesetz ist geregelt, dass für alle, die bis 2005 in Rente gegangen sind, der Freibetrag 50 Prozent der Rentenbezüge beträgt. Dieser wird bis 2040 um jährlich 2 Prozent, danach um 1 Prozent abgeschmolzen. Das bedeutet, wer 2010 in Rente gegangen ist muss bereits 60 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern
Haben Sie Fragen zu diesen Themen oder weitere Fragen zum Lohnsteuerjahresausgleich oder zur Steuererklärung, so wenden Sie sich bitte an eine unserer örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V.
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