Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Stiftung Warentest:


Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Lohnsteuerjahresausgleich abgeben lohnt sich

09.06.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Wer seinen Lohnsteuerjahresausgleich oder Steuererklärung für 2009 bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern darf nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) auch auf die höchst mögliche Erstattung bauen. Nach Berechnungen eines Lohnsteuerhilfevereins betrug die durchschnittliche Rückerstattung für seine Mitglieder immerhin 1.210 €.
 
Die einfache Steuererklärung á la „Bierdeckel“ wird wohl weiterhin ein Traum für viele Bürger bleiben. Tatsache ist, dass die Steuerformulare auch für 2009 umfangreicher und nicht weniger undurchsichtig als bisher sind. Kein Wunder, dass sich immer weniger im Steuerdschungel zurechtfinden.
 
Durchschnittlich erhalten Steuerpflichtige einige hundert Euro vom Fiskus zurück. Fraglich ist jedoch, ob nicht noch mehr möglich gewesen wäre. Denn nach Berechnungen eines Lohnsteuerhilfevereins konnten sich deren Mitglieder im letzten Jahr sogar über Steuererstattungen von durchschnittlich 1.210 € freuen. Die Inanspruchnahme der Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins hat sich für diese Steuerpflichtigen nicht nur aus finanzieller Sicht gelohnt. Denn der Service der Lohnsteuerhilfevereine reicht von der Beratung, Erstellung der Einkommensteuererklärung über die Kommunikation mit dem Finanzamt bis hin zur Einlegung von Rechtsmitteln, wie Einspruch oder Klage. Für die Mitglieder bedeutet das weniger Stress und mehr Zeit für sich und die Familie. Wer auf professionelle Hilfe vertraut, kann außerdem darauf bauen, dass alle Steuersparmöglichkeiten geprüft und geltend gemacht werden. Der Beitrag beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist sozial gestaffelt von 47 bis 245 € - und kann im Folgejahr als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung anteilig abgesetzt werden.

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