Lohnsteuerjahresausgleich - Familienheimfahrten eines zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes |
25.03.2010 |
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.11.2009 beschlossen, dass nur eigene Aufwendungen für Familienheimfahrten eines zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes dessen Einkünfte mindern. Eigene Aufwendungen des Kindes liegen nicht vor, wenn die Eltern die Fahrten auf eigene Kosten mit dem eigenen Pkw durchführen. In diesem Fall steht dem Kind auch die Kilometerpauschale nicht zu.
Fazit: Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Kindergeldgewährung.
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