Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Lohnsteuerjahresausgleich - Familienheimfahrten eines zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes

25.03.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 12.11.2009 beschlossen, dass nur eigene Aufwendungen für Familienheimfahrten eines zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes dessen Einkünfte mindern. Eigene Aufwendungen des Kindes liegen nicht vor, wenn die Eltern die Fahrten auf eigene Kosten mit dem eigenen Pkw durchführen. In diesem Fall steht dem Kind auch die Kilometerpauschale nicht zu.

Fazit: Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Kindergeldgewährung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen unseres Lohnsteuerhilfevereins. Die Anschriften der nächstgelegenen Beratungsstelle finden Sie über die Postleitzahlensuche auf unserer Startseite.

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