Letzte Schonfrist für Rentner - Rentenbezugsmitteilungen |
09.02.2009 |
Das Bundesministerium der Finanzen hat nun den Zeitraum für die Übertragung der Rentenbezugsmitteilungen der Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 auf die Zeit von 01.10.2009 bis zum 31.12.2009 festgelegt. Spätestens zum Ende des Jahres müssen die Rentenversicherungsträgen und die privaten Versicherungsgesellschaften die Daten an die Finanzverwaltung der Länder melden.
Im Februar 2010 sollen die aufwändigen abgleichenden Auswertungsläufe der Rentenbezugsmitteilungen für den Veranlagungszeitraum 2005 bis 2008 je Bundesland stattfinden. Bundesweit – so ist die derzeitige ländereinheitliche Planung – sollen dann ab 01.03.2010 diese Fälle den Finanzämtern zur Bearbeitung zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Vielzahl der Fälle erfolgt eine Tranchenbildung gestaffelt nach dem Zeitpunkt der Verjährung und nach der Höhe der steuerlichen Auswirkung. Damit soll verhindert werden, dass Fälle verjähren, ehe eine Aufklärung des Sachverhalts ggf. verbunden mit einer Änderungsveranlagung durchgeführt werden konnte.
Tipp: Rentner sollten bis dahin auf jeden Fall ihre Steuerunterlagen prüfen lassen.
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