Kraterunglück Schmalkalden Thüringen – steuerliche Abzugsmöglichkeiten |
18.11.2010 |
Ein riesiger Erdkrater verschlang am 01.11.2010 im thüringischen Schmalkalden eine Straße. Ursache sind Ausspülungen im Gestein. Einige der mehr als 25 Menschen, mussten ihre Häuser verlassen.
Nach dem BFH-Urteil vom 21.04.2010 können Mietkosten, welche aufgrund der Nichtbewohnbarkeit der Häuser entstehen, als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.
Mietzahlungen als agB, EStG § 33 EStG - BFH vom 21.04.2010 VI R 62/08
(1) Mietzahlungen, die einen zusätzlichen, weiteren Wohnbedarf abdecken, weil die Wohnung, die den existenziellen, ersten Wohnbedarf abdecken sollte, nicht mehr bewohnbar ist, können außergewöhnliche und aus tatsächlichen Gründen zwangsläufige Aufwendungen sein.
(2) Aufwendungen für einen weiteren, zusätzlichen Wohnbedarf können nur für den Zeitraum als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, der erforderlich ist, die dem ersten Wohnbedarf gewidmete Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Ist eine Wiederherstellung der Bewohnbarkeit nicht möglich, sind die Aufwendungen für den weiteren Wohnbedarf nur bis zu dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem den Steuerpflichtigen dies bewusst wird.
Anmerkung:
Nachdem der BFH bereits im Urteil vom 22.10.2009- VI R7/09 (BSIBI 201011 S. 280) zu den behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen eines Steuerpflichtigen die Anwendung der sog. Gegenwertlehre abgelehnt hatte, zeigt er auch in dieser Entscheidung eine gewisse Distanz.
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