Krankheitskosten mindern Steuerlast |
15.09.2008 |
Rechnungen und Quittungen über das ganze Jahr hinweg zu Sammeln ist für viele ein Übel und wird deshalb nicht oder nur sporadisch gemacht. Es kann sich aber lohnen – vor allem bei Ausgaben rund um die Krankheit.
Diese Kosten können bei der Steuererklärung unter außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Ob die Behandlung oder die verordneten Medikamente notwendig waren, wird vom Finanzamt nicht geprüft. Nur vorbeugende Mittel gehören nicht dazu – dies hat nun auch der Bundesfinanzhof jüngst mit einem Urteil bestätigt.
Generell ist alles absetzbar, was von den Ärzten verschrieben und von den Krankenkassen nicht übernommen wird. Dazu gehören die Zuzahlung bei Rezepten, Praxisgebühr, Fahrten zum Arzt bzw. ins Krankenhaus, eine neue Brille, Hörgerät, Treppelift, Gehilfe, Kur, neue Zähne etc. Hier kann sich bei einer Familie schnell ein hoher Betrag ansammeln.
Allerdings sind die Kosten nur absetzbar, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Dies hängt von den Einkünften sowie vom Familienstand ab.
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