Krankenversicherung – voller Abzug bei der Steuererklärung 2010 |
21.12.2010 |
Ab dem Steuerjahr 2010 können Beiträge für die Basisabsicherung im vollen Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Darunter versteht man eine Versorgung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und der Pflege-Pflichtversicherung. Beitragsanteile für eine darüber hinausgehende Versorgung - zum Beispiel für Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung - zählen ebenso wenig dazu wie die Finanzierung des Krankentagegeldes. Welche Teile eines Tarifs in der privaten Krankenversicherung der Basisabsicherung dienen, bescheinigt die eigene Krankenversicherung. Ebenso kümmert sich der Versicherer darum, dass das Finanzamt die korrekten Beiträge bei seiner Steuerberechnung berücksichtigen kann. Damit das funktioniert, muss der PKV-Versicherte seinem Versicherer gestatten, seine Steuer-Identifikationsnummer abzufragen und an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Nur so können die korrekten Beträge jedes Jahr automatisch in die Steuerberechnungen mit einfließen. Auch die Beiträge der private Krankenversicherung Kinder, Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner können Steuerpflichtige künftig unbegrenzt absetzen
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