Kosten einer doppelten Haushaltsführung auch bei privatem Hintergrund absetzbar |
22.06.2009 |
Kosten für einen doppelten Haushalt konnten bisher steuerlich nicht abgesetzt werden, wenn der Umzug aus privatem Motiv erfolgte. Mit gleich zwei Urteilen vom 5. März 2009 (VI R 23/07, VI R 58/06) stellt der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klar, dass eine private Veranlassung des Wegzugs vom Beschäftigungsort eine doppelte Haushaltsführung nicht ausschließt. Eine berufliche Veranlassung sei gegeben, wenn die Zweitwohnung für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird. Für Steuerpflichtige ergeben sich neue Chancen eines steuerlichen Abzugs von Aufwendungen.
Der BFH stellt jedoch auch klar, dass Aufwendungen nicht in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden können. So sind Mietaufwendungen nur in Höhe des durchschnittlichen Mietzinses für eine 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort begünstigt.
