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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Kindergeld oder Unterstützungsleistungen für Kinder in Ausbildung

22.04.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Die Ausbildung der Kinder ist mit dem 25. Lebensjahr nicht immer abgeschlossen. Kindergeld gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nur bis dahin und nicht weiter.
 
„Kleine Kinder kleine Sorgen, große Kinder große Sorgen“, lautet ein altes Sprichwort, das an Aktualität nicht verloren hat. Viele Eltern müssen ihre Kinder weit über deren Volljährigkeit hinaus finanziell unterstützen. Grund dafür ist oft, dass die Ausbildung noch nicht abgeschlossen oder ein zweiter Bildungsweg eingeschlagen wurde. Bis zum 25. Geburtstag gibt es als staatliche Hilfe Kindergeld bzw. die steuerliche Berücksichtigung von Freibeträgen für Kinder.
 
Es gibt jedoch auch noch eine andere Möglichkeit, den Staat an den Kosten für die Ausbildung des Kindes zu beteiligen. Wenn kein Kindergeldanspruch besteht, können die Unterstützungsleistungen über die Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Lebt das Kind noch im Haushalt der Eltern, sind bis 2009 ohne Nachweis monatlich 640 € absetzbar (ab 2010 monatlich 667 €).

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