Kein Abzug von nicht Einkünfte bezogenen Steuerberatungskosten |
29.04.2010 |
Laut Urteil X R 10/08 des Bundesfinanzhofes vom 04.02.2010 mindern Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung weder die Einkünfte, noch das Einkommen.
Private Steuerberatungskosten zählten nicht zum zwangsläufigen, pflichtbestimmten Aufwand im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Komplexität des Steuerrechts rechtfertige es nicht, private Steuerberatungskosten als pflichtbestimmte Zwangsaufwendungen oder unvermeidbare Privatausgaben zu qualifizieren, welche aufgrund des subjektiven Nettoprinzips vom Gesetzgeber zwingend zum Abzug als Sonderausgaben zuzulassen seien.
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