Ist behindertengerechter Hausumbau von der Steuer absetzbar? |
24.10.2008 |
Die Kosten für den behinderten gerechten Umbau der Wohnung sind nur schwer von der Steuer absetzbar. Denn meist entsteht durch die Umbaumaßnahmen ein Gegenwert, der der finanziellen Belastung gegenübersteht. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen.
Der Bundesfinanzhof urteilte, dass man Kosten abziehen kann, wenn die Maßnahmen ausschließlich wegen der Behinderung nötig waren oder wenn ein verlorener Aufwand vorliegt.
Somit ist ein Abzug nicht möglich, wenn man die Wohnung vorsorglich umbauen lässt oder die Maßnahmen bei einem Neubau durchgeführt werden.
Allerdings muss in jedem Fall gegenüber dem Finanzamt gut argumentiert werden, wie z. B. dass ein noch neuer Gegenstand ausgetauscht werden muss oder dass durch den Umbau bauliche Nachteile entstehen, sodass es zu keiner Wertsteigerung kommt.
Ein Beispiel hierzu wäre, dass man eine Duschkabine mit Doppeltür einbauen muss, die aber für das Bad viel zu groß ist, so dass sich dadurch die Kabinentür nicht mehr gemeinsam mit der Zimmertür öffnen lässt.
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