Haushaltsbegleitgesetz 2011 – Änderungen beim Elterngeld |
04.01.2011 |
Der Deutsche Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 zugestimmt. Folgende Änderungen sind beim Elterngeld zu beachten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
- Eltern, die ein zu berücksichtigendem Einkommen von mehr als 1.200,00 € haben erhalten ab 01.01.2011 nur noch 65 % anstatt 67 % des Einkommens.
- Wer weniger als 1.200,00 € verdient bekommt weiterhin 67 %.
- Pauschal besteuerte Einnahmen werden nicht mehr berücksichtigt.
- Einnahmen, die nicht im Inland zu versteuern sind, werden nicht berücksichtigt.
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Zusätzliches Elterngeld verringert den Lohnabstand.
Deshalb wird es wie beim Kindergeld - auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet. - Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000,00 € oder als Verheiratete 500.000,00 € im Jahr versteuern, erhalten ab dem 01.01.2011 kein Elterngeld mehr.
- Die beschlossenen Änderungen gelten auch für bereits im Jahr 2010 erteilte Bescheide. Also auch für alle, die im Moment Elterngeld beziehen.
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