Höherer Abzug von Spenden möglich |
12.05.2009 |
Durch die Gemeinnützigkeitsreform versucht der Staat das Engagement in Ehrenämtern zu stärken. Außerdem können auch höhere Spendenbeträge von der Steuer abgesetzt werden, höchstens aber 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Sind die Spendenbeträge höher, werden sie automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Sie können also immer alle Spenden angeben, auch wenn die 20 Prozent Grenze überschritten wurde.
Außerdem können jetzt auch Geringverdiener, Auszubildende, Studenten und Rentner, deren Einkommen unter € 7.664,- (Singles) bzw. € 15.328,- (Verheiratete) liegen, Spenden geltend machen und auch ins nächste Jahr vortragen lassen. Früher war dies nicht möglich.
Übrigens benötigt man für Spenden bis € 200,- als Nachweis nur den Überweisungsträger, für höhere Beträge aber eine gültige Spendenquittung.
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