Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärung |
24.01.2009 |
Derzeit beginnen die Arbeitgeber mit der Rückgabe der Lohnsteuerkarten 2008 und der dazugehörigen Lohnsteuerjahresbescheinigung. Nach Erhalt kann die Steuererklärung 2008 in Angriff genommen werden.
Dies muss nicht sofort erfolgen, aber es sollten die geltenden Fristen unbedingt gewahrt werden. Für Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Erklärung abzugeben (Pflichtveranlagung), gilt der 31.05.2009 als letzter Termin zur Abgabe.
Wer diesen Termin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt dringend eine Fristverlängerung beantragen. Hier muss begründet werden, warum eine fristgerechte Abgabe nicht möglich ist. Die Beamten können Verspätungszuschläge erheben. Diese dürfen bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer betragen – die Höchstgrenze liegt bei 25.000,- Euro.
Wer die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erledigen lässt, hat bis zum 31.12.2009 Zeit zur Abgabe.
Alle, die nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben dafür vier Jahre Zeit. Diese Regelung gilt seit dem Steuerjahr 2005.
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