Finanzgericht Niedersachsen urteilt positiv zum Arbeitszimmer bei Lehrern |
17.06.2009 |
Mit Urteil vom 02.06.2009 beurteilt das FG Niedersachsen die seit dem Jahr 2007 geltende Regelung, nach der Lehrer die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können, für verfassungsrechtlich bedenklich.
Nach Auffassung des Finanzgerichts bestünden ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken an der gesetzlichen Neuregelung ab dem Jahr 2007. Die Kosten für die Arbeitszimmer seien zur Erwerbssicherung unvermeidlich, da in der Schule für einen wesentlichen Teil der Tätigkeit als Lehrer keine Arbeitsräume zur Verfügung gestellt werden würden. Daher seien Arbeitszimmerkosten nach dem Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit zu berücksichtigende Erwerbsaufwendungen.
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