Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei |
22.10.2008 |
Schüler können während ihrer Ferien unbegrenzt Geld verdienen, ohne dass die Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen. Allerdings ist die Beschäftigungszeit auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet. Außerdem fallen bei diesen Beschäftigungsverhältnissen auch keine Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und Umlagen an.
Bei der Versteuerung sind zwei Varianten möglich. In der Regel ist die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte vorteilhaft. Denn Lohnsteuer wird nach der Steuerklasse I erst ab einem Monatsverdienst von € 899 (2008) einbehalten.
Allerdings könnte eine kurzfristige Beschäftigung auch pauschal versteuert werden. Diese pauschale Versteuerung ist allerdings häufig ungünstiger als die Besteuerung nach Lohnsteuerkarte, da zum einen eine Rückerstattung der Pauschalsteuer nicht möglich ist und zum anderen keine Werbungskosten geltend gemacht werden können.
zurück