Ferienjob – Besteht Steuerpflicht bei Schülern und Studenten? |
07.08.2009 |
In 14 Bundesländern haben jetzt die Ferien begonnen, Zeit für Schüler und Studenten für einen Hinzuverdienst. Das ist angesichts der Wirtschaftslage gar nicht so einfach. Viele Jobs sind bereits seit Wochen vergeben. Wer etwas gefunden hat, hat Glück.
Doch wer glaubt, ab dem 18. Lebensjahr ohne Probleme in den Ferien jobben zu dürfen, irrt. Auch hier gilt es einiges zu beachten. Wenn vom Taschengeld der Fiskus nicht mit verdienen soll, darf der monatliche Lohn 916 Euro nicht übersteigen. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht fällig, wenn nicht länger als zwei Monate hintereinander bzw. nicht mehr als 50 Tage im Jahr gearbeitet wird. Auf der sicheren Seite ist, wer nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient und der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben übernimmt (Minijob). Sollten Lohnsteuern einbehalten worden sein, sollte im Folgejahr eine eigene Steuererklärung eingereicht werden. Die gezahlten Steuern werden in den meisten Fällen in voller Höhe zurückgezahlt.
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