Fangprämie für Verzicht auf Steuererstattung – oder Abwrackprämie für die Steuererklärungsbürokratie? |
20.04.2009 |
Die SPD will Lohnsteuerzahler mit 300 € belohnen, wenn sie keine Steuererklärung abgeben. Da stellt sich die Frage, wer davon profitieren kann und ob dieses Versprechen rechtlich umsetzbar ist.
Der Bonus soll Arbeitnehmern zustehen, die keine weiteren Einkünfte erzielen, wenn sie auf eine Steuererklärung verzichten. Viele Arbeitnehmer sind jedoch gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das betrifft beispielsweise Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld beziehen oder die einen Zweitjob mit der Lohnsteuerklasse VI haben. Wer im Jahr zeitweilig arbeitslos war und Arbeitslosengeld I bezogen hat, soll den Bonus folglich nicht erhalten. Empfänger von ALG II dürften sich dagegen freuen, denn diese Leistungen führen nicht zur Abgabepflicht einer Steuererklärung.
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