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"Fallbeilprinzip" beim Kindergeld

19.11.2008
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Hat das Kind eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 7.680,- Euro, gibt es auch bei geringer Überschreitung des Grenzbetrages kein Kindergeld. Das bestätigte der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 29.05.2008 (AZ. III R 54/06) zu Ungunsten der Klägerin. Daraufhin legte die Mutter Verfassungsbeschwerde ein. Sollte das oberste deutsche Gericht die Beschwerde annehmen, würden sich für betroffene Eltern neue Chancen eröffnen. Mit Hinweis auf das Aktenzeichen 2 BvR 1874/08 sollte Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung beantragt werden.

In Sachen Kindergeld haben die Gerichte seit Jahren viel zu tun. Für Eltern, die auf jeden Euro angewiesen sind, ist es schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber beim Kindergeld keine Kulanz kennt. Übersteigen die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes die Grenze von 7.680,- Euro auch nur geringfügig, fällt das Kindergeld komplett weg. Gestrichen wird dann das Kindergeld nicht nur für den letzten Monat, sondern rückwirkend für das gesamte Jahr.

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