Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Fahrtkosten der Eltern ohne Auswirkung beim Kindergeld

07.05.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Kilometer-Pauschbeträge für Familienheimfahrten des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes können laut Urteil des Bundesfinanzhofes vom 12.11.2009 dann nicht bei der Ermittlung der für die Kürzung des Ausbildungsfreibetrages relevanten Einkünfte und Bezüge des Kindes als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Eltern das Kind mit dem eigenen Kraftfahrzeug befördern und dem Kind dadurch keine eigenen Aufwendungen entste­hen.

Hinweis:
Das Urteil scheint unverständlich, weil es u. E. keinen Unterschied machen kann, ob das Kind Aufwendungen zunächst selbst trägt und danach im Rahmen der Unterhaltsleistungen ersetzt bekommt, oder ob die Eltern im Rahmen ihrer elterlichen Fürsorge- und Unterhaltspflicht die Aufwendungen gleich selbst tragen. Der Bundesfinanzhof hat sich mit dieser Frage in seiner Urteilsbegründung aber gar nicht befasst, sie wurde von der Klägerin möglicherweise auch nicht aufgeworfen. Zu beachten ist, dass das Urteil zur früheren Kilometerpauschale erging und insoweit eine Vergleichbarkeit nur zu Reisekosten (Voraussetzung hier: Nutzung des eigenen PKW), nicht jedoch zur Entfernungspauschale besteht.
 
Sollten Sie Fragen zum Kindergeld oder zur Steuererklärung haben, wenden Sie sich bitte an eine Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins.

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