Fahrten zum Dienstsport sind steuerlich absetzbar |
06.10.2008 |
Polizisten können nun ihre Fahrten zum Dienstsport als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies entschied das Finanzgericht Brandenburg (Urteil vom 10.01.2008, AZ: 6 K 993/05). Die Vorrausetzung hierfür ist aber, dass der Dienstsport auf den jeweiligen Polizeisportanlagen stattfindet und nur berufsspezifische Sportarten trainiert werden, wie z. B. Konditionstraining und Selbstverteidigung.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Polizisten verpflichtet sind, Dienstsport zu betreiben. Die hierfür aufgebrachte Zeit wird auch an die Dienstzeit angerechnet.
Der Kläger trainierte ca. 130 Stunden im Jahr. Dies entspricht ungefähr zwei bis drei Stunden pro Woche. Dies sei im üblichen Rahmen urteilten die Richter. Voraussetzung ist allerdings, dass keine typischen Freizeitsportarten wie Tennis, Handball oder Fußball trainiert werden.
