Für wie viele Jahre zurück kann der Lohnsteuerjahresausgleich abgegeben werden? |
02.09.2009 |
Wer freiwillig seine Steuererklärung erstellt, kann seine Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmer auch Lohnsteuerjahresausgleich genannt) vier Jahre zurück erstellen. Diese Änderung erfolgte durch das Jahressteuergesetzt 2008.
Anträge auf Veranlagung für 2005 (2006) müssen deshalb bis zum 31.12.2009 (31.12.2010) gestellt werden.
Sofern jedoch eine Pflichtveranlagung § 46 (2) Nr. 1 vorliegt z.B. Lohnersatzleistungen oder andere Einkünfte über 410 Euro, muss die Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden.
Als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. aber gilt automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
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