Erhöhung der Einkommensgrenzen beim Kindergeld ab 2010 |
12.08.2009 |
Eltern sollten auch darauf achten, dass die Einkünfte und Bezüge des Kindes im gesamten Jahr 7.680 Euro nicht übersteigen. Ist nur ein Euro mehr verdient worden, entfällt das Kindergeld für das gesamte Jahr. Diese „Alles oder Nichts-Prinzip“ hat der Bundesfinanzhof erst kürzlich für rechtens befunden. Ob Kindergeldanspruch besteht oder nicht hat außerdem auch Einfluss auf die zu zahlenden Steuern der Eltern und kann darüber entscheiden, ob bestimmte staatliche Vergünstigungen gezahlt werden oder nicht. Der Katalog reicht vom Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag, Entlastungsfreibetrag, Höhe der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen, Kinderzulage zur Eigenheimzulage, Riesterförderung, Vermögenswirksamen Leistungen bis hin zur Wohnungsbauprämie.
Durch das Bürgerentlastungsgesetz erhöht sich der Grenzbetrag der Einkünfte und Bezüge der Kinder, ab dem das Kindergeld entfällt, ab 2010 auf 8.004 Euro.
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