Entwarnung bei falschen Lohnsteuerbescheinigungen |
24.02.2011 |
Freiwillig Versicherte können aufatmen – keine ungerechtfertigten Nachzahlungen zu befürchten
Wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hervorgeht, können ca. 5 Millionen freiwillig Versicherte aufatmen. Die falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigungen werden automatisch korrigiert.
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Finanzen erließ 2009 ein Schreiben, dass Spielraum für zweideutige Interpretationen offen ließ. Führenden Softwarehersteller von Lohnabrechnungsprogrammen wiesen unterschiedliche Löhne und Gehälter aus. In vielen Fällen haben Arbeitgeber bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nummer 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. Millionen von Lohnsteuerbescheinigungen wurden falsch ausgestellt. Hätte man nun die falsch ausgestellten Werte ungeprüft in die Steuererklärung übernommen, hätte dies eine Mindererstattung bzw. Nachzahlung von bis zu 1.000 € für den Steuerpflichtigen zur Folge gehabt. Um dem vorzubeugen, hätten die Arbeitgeber die falschen Lohnsteuerbescheinigungen korrigieren, neu an die Finanzämter übermitteln und den Arbeitnehmern aushändigen müssen.
Jetzt hat der Gesetzgeber reagiert und eine automatische Prüfung der entsprechenden Werte zugesichert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer wie Arbeitgeber aufatmen können. Steuerpflichtige müssen keine ungerechtfertigte Nachzahlung befürchten. Den Arbeitgebern bleibt ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand erspart.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie in der Postleitzahlensuche.
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