Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für verheiratete Eltern nicht gewährt |
07.09.2009 |
Nach aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 22.05.2009 (Az. 2 BvR 310/07), ist der zusätzliche Steuerfreibetrag für Alleinerziehende mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Verfassungsrichter wiesen damit die Beschwerde eines verheirateten Vaters ab, Eltern seien in nicht verfassungswidriger Weise benachteiligt.
Obwohl der Gesetzgeber in § 24b EStG den Entlastungsbetrag als „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ bezeichnet hat, haben verheiratete und zusammenlebende Eltern gegen die Nichtgewährung geklagt. Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 19.10.2006 entschieden, dass die Eltern nicht in verfassungswidriger Weise benachteiligt seien. Gegen diese Entscheidung hatten die Eltern Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Mangels Grundrechtsverletzung wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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