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Endspurt: Freibetrag noch bis zum 30.11. eintragen lassen

16.11.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Wer noch bis zum Ende des Jahres seine monatliche Lohnsteuer minimieren möchte, kann das durch Eintrag eines Freibetrages erreichen. Das ist für das aktuelle Jahr 2010 noch bis zum 30.11. möglich.
Steuern zahlen ja, aber nicht unbedingt mehr als notwendig. Arbeitnehmer zahlen vorab Lohnsteuern, deren Höhe sich nach der eingetragenen Steuerklasse, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder richtet. Sind im entsprechenden Jahr höhere Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere steuerrelevante Aufwendungen entstanden, können diese durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zuviel gezahlte Steuern zahlt der Fiskus dann zurück. Darauf muss man jedoch bis zum folgenden Jahr warten. Wem das zu lange dauert, der kann einen Ausgleich bereits im Vorfeld durch Eintrag eines Freibetrages auf der Steuerkarte erreichen. Dazu muss ein so genannter „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ gestellt werden. Den sechs Seiten umfassenden Vordruck erhält man auf Anfrage beim Finanzamt.
 
Der Fiskus erkennt jedoch nur ganz bestimmte Aufwendungen an. Auch die Höhe der Kosten spielt dabei eine Rolle. Grundsätzlich sind Werbungskosten, also beruflich bedingte Ausgaben, Sonderausgaben wie Spenden, Kirchensteuern oder Parteibeiträge, außergewöhnliche Belastungen, wie Ausgaben für die Brille, den Zahnarzt oder Medikamentzuzahlungen, aber auch Kinderbetreuungskosten, Verluste aus Vermietung oder Verpachtung oder Investitionen für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen eintragungsfähig. Die Kosten können in der Regel auch addiert werden, müssen jedoch insgesamt über 600,- € betragen. Eine Besonderheit gilt bei Werbungskosten. Wegen des anzurechnenden Pauschbetrages von 920 € sind beruflich veranlasste Aufwendungen von mehr als 1.520,- € erforderlich, sofern keine anderen Belastungen nachweisbar sind. Beträgt der Fahrtweg zur Arbeit 23 Kilometer und werden 230 Arbeitstage zu Grunde gelegt, hat man jedoch bereits damit die Schwelle überschritten (230 Tage x 23 km x 0,30 € = 1.587,- €).
 
Der Freibetrag wird auf die verbleibenden Monate des entsprechenden Jahres verteilt und mindert die monatliche Lohnsteuer. Wer sich erst jetzt einen Freibetrag eintragen lässt, erhält einen höheren monatlich zu berücksichtigenden Betrag. Das kann sich günstig auf das Weihnachtsgeld oder das 13. Gehalt auswirken. Möglich ist der Eintrag für das Jahr 2010 noch bis zum 30.11. Der Eintrag gilt automatisch auch für das Jahr 2011. Wichtig zu wissen: Wer sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lässt, ist für das betreffende Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Das gilt jedoch nicht bei Eintrag von Behinderten- oder Kinderfreibeträgen.

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